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Anleihen -
Wissenswertes auf einen Blick
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| Mit
der Ausgabe von Wertpapieren leihen sich Unternehmen oder
Staaten (Aussteller oder Emittent genannt) Geld. Der
Aussteller (Emittent) ist der Schuldner, Sie als Anleger
(Käufer) sind der Gläubiger. |
| Das
Risiko besteht grundsätzlich darin, dass die
Aussteller, die mit ihrem Vermögen haften, in
Zahlungsschwierigkeiten geraten können. Dann sind
Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung des angelegten
Geldes gefährdet. Man muss sich also genau ansehen, wem
man sein Geld leiht. Verzinsliche Wertpapiere der
Bundesrepublik Deutschland und anderer großer
Industriestaaten gelten als unbedenklich. Ähnliches gilt
auch für viele milliardenschwere Banken im In- und
Ausland. |
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| Am Beispiel
einer Bundesanleihe der Bundesrepublik Deutschland
soll deutlich gemacht werden, was eine Anleihe ausmacht: |
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| Bundesanleihen
sind börsengehandelte Wertpapiere, die von der
Bundesrepublik Deutschland ausgegeben werden. Die Mindestanlagesumme
beträgt 500 Euro. Die Laufzeit liegt in der Regel
bei 10 Jahre; in Ausnahmefällen auch länger. An
der Börse werden »alte« Bundesanleihen mit beinahe
allen Restlaufzeit gehandelt. |
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| Die
Zinszahlung einer Bundesanleihe erfolgt jährlich. Die
Verfügbarkeit der Anleihe ist kein Problem. Jederzeit
kann die Bundesanleihe über die Börse verkauft werden. Hält
man die Anleihe bis zum Ablauf / zur Fälligkeit, besteht
bei Bundesanleihen oder anderen AAA-Anleihen (Details
siehe Rating-Tabelle) kein Risiko. Beim Verkauf
während der Laufzeit muss jedoch damit gerechnet werden,
dass der Kurs zum Verkaufstag unter dem Kaufpreis liegen
kann.
Gekauft werden können
Anleihen bei alle Banken, Sparkassen und
Landeszentralbanken. Die Kosten für
Bank- und Börsenspesen betragen meist 0,5% der
Anlagesumme. Je nach Anlagehöhe ist jedoch zu Berücksichtigen,
dass Banken eine Mindestgebühr verlangen, die bei
kleineren Anlagesummen die 0,5 % deutlich überschreitet.
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| Besteuerung:
Die Zinsen
stellen Einkommen dar und unterliegen demnach der
Einkommensteuer. Dabei gilt: Kapital-Erträge, die den vom
Gesetzgeber festgelegten Steuer-Freibetrag nicht überschreiten,
bleiben steuerfrei. Der Zeitpunkt der Besteuerung
ist jährlich. Wird ein Freistellungsauftrag erteilt, entfällt
bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages der
Zinsabschlag. Für Zinsen, für die kein
Freistellungsauftrag erteilt wurde sowie für Zinsen, die
den Freibetrag überschreiten, werden
pauschal 25 Prozent an die Staatskasse abgeführt. |
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