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Anleihen - Wissenswertes auf einen Blick

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Mit der Ausgabe von Wertpapieren leihen sich Unternehmen oder Staaten (Aussteller oder Emittent genannt) Geld. Der Aussteller (Emittent) ist der Schuldner, Sie als Anleger (Käufer) sind der Gläubiger.
Das Risiko besteht grundsätzlich darin, dass die Aussteller, die mit ihrem Vermögen haften, in Zahlungsschwierigkeiten geraten können. Dann sind Zinszahlungen und/oder die Rückzahlung des angelegten Geldes gefährdet. Man muss sich also genau ansehen, wem man sein Geld leiht. Verzinsliche Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland und anderer großer Industriestaaten gelten als unbedenklich. Ähnliches gilt auch für viele milliardenschwere Banken im In- und Ausland. 

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Am Beispiel einer Bundesanleihe der Bundesrepublik Deutschland soll deutlich gemacht werden, was eine Anleihe ausmacht:

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Bundesanleihen sind börsengehandelte Wertpapiere, die von der Bundesrepublik Deutschland ausgegeben werden. Die Mindestanlagesumme beträgt 500 Euro. Die Laufzeit liegt in der Regel bei 10 Jahre;  in Ausnahmefällen auch länger. An der Börse werden »alte« Bundesanleihen mit beinahe allen  Restlaufzeit gehandelt.

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Die Zinszahlung einer Bundesanleihe erfolgt jährlich. Die Verfügbarkeit der Anleihe ist kein Problem. Jederzeit kann die Bundesanleihe über die Börse verkauft werden. Hält man die Anleihe bis zum Ablauf / zur Fälligkeit, besteht bei Bundesanleihen oder anderen AAA-Anleihen (Details siehe Rating-Tabelle) kein Risiko. Beim Verkauf  während der Laufzeit muss jedoch damit gerechnet werden, dass der Kurs zum Verkaufstag unter dem Kaufpreis liegen kann.

Gekauft werden können Anleihen bei alle Banken, Sparkassen und Landeszentralbanken. Die Kosten für
Bank- und Börsenspesen betragen meist 0,5% der Anlagesumme. Je nach Anlagehöhe ist jedoch zu Berücksichtigen, dass Banken eine Mindestgebühr verlangen, die bei kleineren Anlagesummen die 0,5 % deutlich überschreitet.

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Besteuerung: Die Zinsen stellen Einkommen dar und unterliegen demnach der Einkommensteuer. Dabei gilt: Kapital-Erträge, die den vom Gesetzgeber festgelegten Steuer-Freibetrag nicht überschreiten, bleiben steuerfrei. Der Zeitpunkt der Besteuerung ist jährlich. Wird ein Freistellungsauftrag erteilt, entfällt bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages der Zinsabschlag. Für Zinsen, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde sowie für Zinsen, die den Freibetrag überschreiten, werden pauschal 25 Prozent an die Staatskasse abgeführt. 

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