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Wissenswertes über Bundesschatzbriefe

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Die Bundesrepublik Deutschland gibt nicht nur börsennotierte Wertpapiere heraus, sondern auch solche, die außerbörslich von den Geldinstituten im Auftrag des Bundesschuldenverwaltung gehandelt werden. Diese außerbörslich gehandelten Wertpapiere werden Bundeswertpapiere genannt. Dazu zählen in erster Linie Bundesschatzbriefe. Diese Papiere können spesenfrei erworben und auf Wunsch auch kostenlos (ohne Depotgebühren) bei der Bundesschuldenverwaltung gelagert werden

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Bundesschatzbriefe

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Bundesschatzbriefe sind Wertpapiere der Bundesrepublik Deutschland, die nicht an der Börse gehandelt werden. Es gibt zwei unterschiedliche Versionen hiervon: Typ A und Typ B.  Gemeinsam ist beiden die Mindestanlagesumme von 50 Euro.

Bei Bundesschatzbriefe Typ A  beträgt die Laufzeit 6 Jahre. Die Zinsen werden jährlich an den Anleger ausgezahlt. Ab dem 1. Juni 1999 kann auf Wunsch auch die Wiederanlage der Zinsen in neue Bundesschatzbriefe vereinbart werden.

Bei Bundesschatzbriefe Typ B beträgt die Laufzeit 7 Jahre. Die Zinsen werden automatisch neu angelegt. Nach 7 Jahren gibt es den vollen Kaufpreis zurück und die Zinsen mit Zinseszinsen werden ausgezahlt.

Zinsplan: Das besondere an der Art der Zinszahlung ist bei Bundesschatzbriefen, daß die Zinsen nach einem festgelegten Plan steigen. Das ist vergleichbar mit den Bonus-Sparprogrammen der Banken und Sparkassen. Je länger man die Anlage hält, um so höhere Renditen ergeben sich.

Verfügbarkeit: Bundesschatzbriefe muss man nicht über die gesamte Laufzeit behalten. Nach Ablauf des ersten Laufzeitjahres kann man sie täglich zurückgeben. Jedoch je Anleger höchstens im Wert von 5.000 Euro (ohne Zinsen) innerhalb von 30 Tagen. Die Frist von 1 Jahr gilt ab Beginn der Laufzeit nicht ab Beginn des Erwerbs. Möglich ist auch die Übertragung auf Dritte (Weiterverkauf).

Risiko: Keines

Wertrechte: Man erhält keine gedruckten Wertpapierurkunden, sondern lediglich eine Kaufbestätigung und einen Kontoauszug von der Bundeswertpapier-Verwaltung, die für die Verwaltung zuständig ist.

Kaufstellen: Alle Banken, Sparkassen, Landeszentralbanken

Kosten: Kauf und Verkauf  ist bei Abwicklung über die Bundeswertpapier-Verwaltung gebührenfrei. Gleiches gilt für die Verwaltung (Überweisung der Zinsen; Einlösung bei Fälligkeit; vorzeitige Rückgabe), insofern alles über die Bundeswertpapier-Verwaltung abgewickelt wird. - Sollten Sie jedoch Ihre Hausbank mit der Aufbewahrung beauftragen, berechnet diese die bankhausspezifischen Gebühren.

Besteuerung:
Die Zinsen stellen Einkommen dar und unterliegen demnach der Einkommensteuer. Dabei gilt: Kapital-Erträge, die den vom Gesetzgeber festgelegten Steuer-Freibetrag nicht überschreiten, bleiben steuerfrei.

Zeitpunkt der Besteuerung: Bundesschatzbrief Typ A: Jährlich ; Typ B: Am Ende der Laufzeit oder bei vorzeitiger Rückgabe

Zinsabschlag: Wird ein Freistellungsauftrag erteilt, entfällt bis zur Höhe des jährlichen Freibetrages der Zinsabschlag. Für Zinsen, für die kein Freistellungsauftrag erteilt wurde sowie für Zinsen, die den Freibetrag überschreiten,
werden pauschal 25 Prozent an die Staatskasse abgeführt. 

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