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Der
Einlagensicherungsfonds ist die freiwillige
Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken
(BdB), der etwa 240 private Banken angeschlossen sind. Die
Einlagensicherung bezieht sich jeweils auch auf die
Zweigstellen im Ausland. Niederlassungen ausländischer
privater Kreditinstitute können bei Erfüllung der
satzungsmäßigen Anforderungen ebenfalls Mitglied im
freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB werden.
Die Einlagen einschließlich der Zinsen jedes einzelnen
Kunden sind bis zu einer Höhe von 30 % des haftenden
Eigenkapitals (Kernkapital zuzüglich Ergänzungskapital
bis zu einer Höhe von 25 % des Kernkapitals) einer
Mitgliedsbank gesichert. Der Schutz gilt für alle
Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten
(insbesondere Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und
öffentliche Stellen), die in der Bilanzposition
"Verbindlichkeiten gegenüber Kunden"
ausgewiesen sind, wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen
einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe.
Die Sicherung ist unabhängig von der Währung, in der die
Verbindlichkeit
besteht. Verbindlichkeiten, über die eine Bank
Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel
Inhaberschuldverschreibungen und
Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.
Bei der
Haftung des Einlagensicherungsfonds gilt das Subsidiaritätsprinzip,
d.h. die seit 1998 existierende Entschädigungseinrichtung
deutscher Banken (EdB) als gesetzliches
Einlagensicherungssystem übernimmt die Aufgaben der im
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz
vorgesehenen Einrichtung für den Bereich der privaten
Banken. Die Sicherungsgrenze liegt hier jedoch bei nur 20
000 Euro pro Einleger bei einem obligatorischen
Selbstbehalt von 10 %. Außerdem sind nur Einlagen
gesichert, die auf Euro oder eine EU-Währung lauten.
Der
Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und
Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die
gesetzliche Entschädigungseinrichtung geschützt werden.
Die Mittel des Einlagensicherungsfonds werden von den
angeschlossenen Banken durch
regelmäßige Beiträge (0,3 Prozent der Bilanzposition
"Verbindlichkeiten gegenüber Kunden")
aufgebracht. Weitere Auskünfte über die
Sicherungseinrichtungen des BdB können Sie unter
folgender Anschrift anfordern:
Einlagensicherungsfonds des BdB
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
10178 Berlin
Telefon: 030/16630
e-mail: Bankenverband@bdb.de
Auch im Internet sind unter www.bdb.de
(Der Verband, Einlagensicherung) weitere Informationen,
wie z. B. eine Liste der dem Einlagensicherungsfonds
angeschlossenen Banken oder die Höhe der Sicherungsgrenze
einer Bank, zu erhalten.
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