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Einlagensicherungsfond

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Der Einlagensicherungsfonds ist die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), der etwa 240 private Banken angeschlossen sind. Die Einlagensicherung bezieht sich jeweils auch auf die Zweigstellen im Ausland. Niederlassungen ausländischer privater Kreditinstitute können bei Erfüllung der satzungsmäßigen Anforderungen ebenfalls Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB werden. 
Die Einlagen einschließlich der Zinsen jedes einzelnen Kunden sind bis zu einer Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals (Kernkapital zuzüglich Ergänzungskapital bis zu einer Höhe von 25 % des Kernkapitals) einer Mitgliedsbank gesichert. Der Schutz gilt für alle Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Kreditinstituten (insbesondere Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Stellen), die in der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden" ausgewiesen sind, wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Die Sicherung ist unabhängig von der Währung, in der die Verbindlichkeit 
besteht. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und 
Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt. 

Bei der Haftung des Einlagensicherungsfonds gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h. die seit 1998 existierende Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) als gesetzliches Einlagensicherungssystem übernimmt die Aufgaben der im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz vorgesehenen Einrichtung für den Bereich der privaten Banken. Die Sicherungsgrenze liegt hier jedoch bei nur 20 000 Euro pro Einleger bei einem obligatorischen Selbstbehalt von 10 %. Außerdem sind nur Einlagen gesichert, die auf Euro oder eine EU-Währung lauten.

Der Einlagensicherungsfonds schützt nur Einlagen und Einleger, wenn und soweit diese nicht bereits durch die gesetzliche Entschädigungseinrichtung geschützt werden. Die Mittel des Einlagensicherungsfonds werden von den angeschlossenen Banken durch
regelmäßige Beiträge (0,3 Prozent der Bilanzposition "Verbindlichkeiten gegenüber Kunden") aufgebracht. Weitere Auskünfte über die Sicherungseinrichtungen des BdB können Sie unter folgender Anschrift anfordern:

Einlagensicherungsfonds des BdB
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH
10178 Berlin
Telefon: 030/16630

e-mail: Bankenverband@bdb.de

Auch im Internet sind unter www.bdb.de (Der Verband, Einlagensicherung) weitere Informationen, wie z. B. eine Liste der dem Einlagensicherungsfonds angeschlossenen Banken oder die Höhe der Sicherungsgrenze einer Bank, zu erhalten.

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